{"id":1071,"date":"2016-02-21T09:07:55","date_gmt":"2016-02-21T09:07:55","guid":{"rendered":"http:\/\/messebau-werbung.de\/?page_id=1071"},"modified":"2016-02-21T09:08:51","modified_gmt":"2016-02-21T09:08:51","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/messebau-werbung.de\/?page_id=1071","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><h2 class=\"centered\"><span> Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/span><\/h2><br \/>\n1. Allgemeines<\/p>\n<p>F\u00fcr jede von uns auszuf\u00fchrende Lieferung und Leistung sind die nachstehenden Bedingungen ma\u00dfgebend. M\u00fcndliche Abreden aller Art bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung. Davon abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine G\u00fcltigkeit, wenn sie von uns nicht ausdr\u00fccklich durch schriftliche Erkl\u00e4rung angenommen sind.<\/p>\n<p>2. Angebot, Auftragsbest\u00e4tigung und Preise<\/p>\n<p>Unsere Angebote sind freibleibend. Ma\u00dfgebend f\u00fcr den Auftrag ist unsere Auftragsbest\u00e4tigung. F\u00fcr zus\u00e4tzlich in Auftrag gegebene Lieferungen und Leistungen erkennt der Besteller die Berechnung von Mehrarbeitszuschl\u00e4gen und Sonderkosten an. Planungen, Entw\u00fcrfe und Zeichnungen sind kostenpflichtig.<\/p>\n<p>3. Schutzrechte<\/p>\n<p>Planungen, Entw\u00fcrfe, Zeichnungen sowie Modelle bleiben bis zur Zahlung mit allen Rechten unser Eigentum. Die \u00dcbertragung von Eigentums- und Urheberrechten bedarf der Schriftform. \u00c4nderungen von Planungen, Entw\u00fcrfen etc. d\u00fcrfen bis zum Auftragsabschluss nur von uns vorgenommen werden. Flie\u00dfen bei der Erstellung des Gewerks schutzf\u00e4hige Entwicklungen in den Leistungsprozess ein, verbleiben diese Rechte bei dem Erfinder. Dies gilt auch f\u00fcr schon vom Auftragnehmer gesch\u00fctzte Teile des Gewerks. Die Nutzung solcher Teile durch den Auftraggeber ist dadurch nicht eingeschr\u00e4nkt. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen zu signieren. Wir sind nicht verpflichtet, nachzupr\u00fcfen, ob die uns vom Besteller zur Herstellung und Lieferung ausgeh\u00e4ndigten Zeichnungen und Unterlagen Schutzrechte Dritter genie\u00dfen. Der Besteller verpflichtet sich, uns von allen etwaigen Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter sofort freizustellen und f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die uns aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, ausreichend auf unser Verlangen durch Vorschusszahlung, aufzukommen.<br \/>\nDie Ma\u00dfe unserer Entw\u00fcrfe beruhen auf den von der jeweiligen Ausstellungsleitung dem Aussteller bereitgestellten Unterlagen. Die dabei gemachten Vorbehalte hinsichtlich der Richtigkeit der Ma\u00dfe werden auch von uns in Anspruch genommen, es sei denn, es wird uns vom Aussteller die M\u00f6glichkeit der Ma\u00dfentnahme an Ort und Stelle durch entsprechende Beauftragung und Verg\u00fctung einger\u00e4umt.<\/p>\n<p>4. Lieferung Lieferfrist<\/p>\n<p>Unsere Lieferungen erfolgen ab Erf\u00fcllungsort. Als Liefertermin gilt der in unserer Auftragsbest\u00e4tigung genannte Zeitpunkt. H\u00f6here Gewalt entbindet uns f\u00fcr die Dauer der Behinderung von der Vertragserf\u00fcllung, es sei denn wir befinden uns bereits in Verzug mit der Leistung. Als h\u00f6here Gewalt gelten F\u00e4lle wie Streik, Unwetterkatastrophen etc. In F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt ist der Besteller weder zum R\u00fccktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches berechtigt. In F\u00e4llen von uns zu vertretender Lieferungsverz\u00f6gerung steht dem Besteller das Recht zu Schadensersatzforderungen nach gesetzlichen Vorgaben zu stellen. Werden im Falle von uns nicht zu vertretender Lieferungshindernisse Mehraufwendungen und \u00dcberstunden zur Sicherung des rechtzeitigen Fertigstellens bzw. der Lieferung gemacht, sind diese vom Besteller zu tragen. Mehraufwendungen an Lieferung und Leistungen, die zur Behebung der Folgen von unrichtigen Ma\u00dfangaben der Veranstalter, von uns unverschuldeten Transportverz\u00f6gerungen, Aufbereitung der Beschaffenheit ungen\u00fcgender Bodenfl\u00e4chen, nicht termin- oder fachgerechte Ausf\u00fchrung von Vorleistungen Dritter, auf die wir keinen Einfluss haben, u. a. notwendig sind, m\u00fcssen vom Aussteller getragen werden. In Absprache \/ Zustimmungspflicht mit dem Besteller sind wir berechtigt, f\u00fcr Rechnung des Bestellers Leistungen auszuf\u00fchren oder in Auftrag zu geben, die zur Gew\u00e4hrleistung der termingerechten Fertigstellung und zur Beseitigung von Behinderungen beim Auf- oder Abbau erforderlich sind. Teile des Bestellers, die bei der Herstellung oder Montage verwendet werden sollen, m\u00fcssen zum vereinbarten Termin und frei unserem Werk bzw. Montagestelle angeliefert werden. R\u00fccklieferungen solcher Teile erfolgen unfrei ab unserem Werk oder Verwendungsort auf Gefahr des Bestellers.<\/p>\n<p>5. Serviceleistungen<\/p>\n<p>Dienstleistungen und Besorgungen, die f\u00fcr den Besteller auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchf\u00fchrung seiner Ausstellungsbeteiligung ausgef\u00fchrt werden, werden gesondert berechnet. M\u00e4ngelanspr\u00fcche aus der Besorgung von Lieferungen und Dienstleistungen von Fremdbetrieben bleiben ausgeschlossen, sofern uns nicht eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Unterlieferanten nachgewiesen werden kann. F\u00fcr vorverauslagte Betr\u00e4ge sind wir berechtigt, eine Vorlageprovision von 5% der Rechnungssumme zu berechnen.<\/p>\n<p>6. Gew\u00e4hrleistung<\/p>\n<p>M\u00e4ngelr\u00fcgen m\u00fcssen bei Lieferungen und Leistungen f\u00fcr die Messe- und Ausstellungsgestaltung unverz\u00fcglich, bei sonstigen Lieferungen innerhalb einer Woche nach deren Empfang, schriftlich geltend gemacht werden, soweit sie offensichtlich sind. Im Falle deren Berechtigung leisten wir nach unserer Wahl Gew\u00e4hr durch Nachbesserung, Minderung oder Ersatzlieferung \/ Schadensersatz. Deren Beseitigung durch Dritte ist nur mit unserer Zustimmung zul\u00e4ssig. Weitergehende Anspr\u00fcche des Bestellers, auch Vertragsstrafen, sind ausgeschlossen. M\u00e4ngel eines Teiles der Lieferung oder Leistung k\u00f6nnen nicht zu deren ganzer Beanstandung f\u00fchren. Abweichungen in Form, Farbe, Ma\u00dfen und Beschaffenheit des Materials im Umfange der in der VOB niedergelegten Zul\u00e4ssigkeit berechtigen nicht zur Reklamation. F\u00fcr den Bereich Ausbau und M\u00f6bel \u00fcbernehmen wir eine Gew\u00e4hr von 12 Monaten.<\/p>\n<p>7. Verpackung und Transport<\/p>\n<p>Die Verpackung wird zum \u00fcblichen Preis berechnet. Bei Gestaltung von Bahnbeh\u00e4ltern geht die bahnamtliche Beh\u00e4ltermiete zu Lasten des Bestellers. Werden Versandweg und Versandart vom Besteller nicht vorgeschrieben, so wird der Versand nach den g\u00fcnstigsten Erw\u00e4gungen nach unserem Ermessen vorgenommen.<\/p>\n<p>8. Haftung und Versicherung<\/p>\n<p>Wir haften nicht f\u00fcr Gut des Ausstellers, wenn dessen Verwahrung nicht schriftlich vereinbart oder von uns best\u00e4tigt wurde. Der Aussteller haftet f\u00fcr alle ihm leih- oder mietweise \u00fcberlassenen Gegenst\u00e4nde bis zur H\u00f6he der Wiederherstellungskosten bzw. bei Verlust des Neubeschaffungswertes. Es ist Sache des Ausstellers, seinen Stand w\u00e4hrend der Auf- und Abbauzeit und der Dauer der Veranstaltungen gegen Verlust und Besch\u00e4digung, gleich welcher Art, zu versichern, wenn wir nicht ausdr\u00fccklich damit beauftragt sind. Er ist verpflichtet, bei Montagen au\u00dferhalb seines Betriebssitzes unser Werkzeug und Montagezubeh\u00f6r in diesen Versicherungsschutz mit einzubeziehen. F\u00fcr vom Auftraggeber veranlasste oder durchgef\u00fchrte Transporte wird das Versandgut nur auf ausdr\u00fcckliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers in H\u00f6he des Neubeschaffungswertes versichert. Transportsch\u00e4den sind dem Auftragnehmer sofort zu melden. Bei Speditionsversand sind Sch\u00e4den sofort auf dem Frachtbrief zu vermerken, bei Bahntransport muss eine bahnamtliche Bescheinigung \u00fcber den Schaden verlangt und an den Auftragnehmer \u00fcbersandt werden. Vom Auftragnehmer aufgrund schriftlicher Best\u00e4tigung zur Einlagerung \u00fcbernommenes Gut des Auftraggebers wird, soweit nicht anders vereinbart ist, vom Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers f\u00fcr die Dauer der Einlagerung in H\u00f6he des Neubeschaffungswertes gegen Brand, Wasserschaden und Einbruchdiebstahl versichert. Wenn uns \u00fcbergebene Arbeits- und Herstellungsunterlagen, wie Originale, Modelle, Zeichnungen, Negative etc. einen besonderen Wert darstellen und deswegen gegen irgendeine Gefahr versichert werden sollen, so hat der Besteller diese Versicherung zu veranlassen.<\/p>\n<p>9. Zahlungsbedingungen<\/p>\n<p>Unsere Preise gelten ab Werk und verstehen sich ausschlie\u00dflich Transportkosten und Zoll. Unsere Rechnungen sind mit der Stand\u00fcbergabe, Warenlieferung oder abgeschlossener Dienstleistung f\u00e4llig. Bei langfristigen Auftr\u00e4gen oder bei einem h\u00f6heren Auftragswert sind wir berechtigt, Zwischenrechnung auszustellen oder Teilzahlungen zu verlangen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur zahlungshalber, Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass sie diskontf\u00e4hig sind, zahlungshalber angenommen. Wechselgutschrift erfolgt stets abz\u00fcglich Zinsen und Diskontspesen. Wir behalten uns vor, in besonderen F\u00e4llen Voraus- oder Sofortzahlung zu verlangen, selbst wenn vorher ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Bei \u00dcberschreiten des vereinbarten Zahlungstermins werden unter dem Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte nach \u00a7\u00a7 286 BGB Verzugszinsen berechnet. Zum Inkasso sind nur mit unserer Vollmacht versehene Personen berechtigt.<\/p>\n<p>10. Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<p>Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten sowie an den etwa aus der Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse entstandenen neuen Sachen bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Anspr\u00fcche vor. Der Besteller hat uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Erzeugnisse sofort mitzuteilen. Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung von vorbehaltsbelasteten Lieferungen und Leistungen m\u00fcssen uns zur Sicherung unserer Forderungen abgetreten werden.<\/p>\n<p>11. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/p>\n<p>Als Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand gilt der Sitz unserer Firma als vereinbart. Bei Streitigkeiten mit ausl\u00e4ndischen Bestellern gilt die ausschlie\u00dfliche Anwendung des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts als vereinbart.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Allgemeines F\u00fcr jede von uns auszuf\u00fchrende Lieferung und Leistung sind die nachstehenden Bedingungen ma\u00dfgebend. M\u00fcndliche Abreden aller Art bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung. 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